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Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen

Zu meiner Ausbildung: Seit über 25 Jahren arbeite ich mit Kindern und Erwachsenen. Zunächst als Erzieherin und ab 1998 als staatlich anerkannte Logopädin.


Als Logopädin arbeitete ich zunächst in einer neurologischen Fachklinik für Parkinson, danach in einer Praxis für Logopädie bei Bad Nauheim, um Erfahrungen für die eigene Praxis zu sammeln.


Die Praxis in der Rabenau gibt es seit dem Jahr 2000. Berufserfahrung und Fortildungsmaßnahmen in den Bereichen:

Kindersprache,

Verbale Entwiklungsdyspraxie /VED,

Lese-Rechtschreibschwäche,

Funktionles Mundprogramm (FMP)

Autismus

Stimm- und Schluckstörungen,

Sprachtherapie bei Demenz

bilden einen qualifizierten Hintergrund für die therapeutische Arbeit.


Seit 2019 begleitet mich die kleine Hundedame Trudy in meiner Praxis.



Logopädie kommt von altgriechisch lógos

(= Sprechen) und paideuein (= erziehen).

Sie bezeichnet die medizinisch-therapeutische Fachdisziplin,

die Menschen mit

Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- oder Hörbeeinträchtigung helfen will.


Logopädie  ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung.

Bis zum 18. Lebensjahr werden die Kosten komplett durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Nach Beendigung des 18. Lebensjahres entfällt ein Eigenanteil in Höhe von 10% des Rezeptwertes zzgl. 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung. Der Eigenanteil entfällt, falls Ihre Krankenkasse Ihnen eine Befreiung erteilt hat (z.B. Geringverdiener, chronisch Kranke).  Unter den privaten Krankenkassen gibt es oft Unterschiede, je nach Leistungstarif oder individuellem Versicherungsvertrag. 


Die logopädische Behandlung erfolgt auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung (Rezept). Diese enthält die Diagnose,die durchzuführende Maßnahme und das Ziel, das erreicht werden soll. Auch der Umfang und die Frequenz der Behandlung werden im Rahmen der Verordnung festgelegt.

Die Behandlung kann in Form von Einzel- und Gruppenbehandlung, sowie als Hausbesuch durchgeführt werden.


Welche Ärzte können eine logopädische Behandlung verordnen?

Je nachdem, welche Auffälligkeiten Sie bei sich oder Ihrem Kind feststellen, können Sie einen praktischen Arzt, einen Kinderarzt, einen Hals-Nasen-Ohren -Arzt, einen Phoniater, einen Neurologen, einen Internisten, einen Zahnarzt, einen Kieferorthopäden oder einen Kieferchirurgen aufsuchen, der den Therapiebedarf feststellt und eine Verordnung für Logopädie ausstellen kann.